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   OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03   

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https://dejure.org/2003,6511
OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03 (https://dejure.org/2003,6511)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2003 - 1 Ws 15/03 (https://dejure.org/2003,6511)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 1 Ws 15/03 (https://dejure.org/2003,6511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes bei Beschwerde gegen strafprozessual überholte Zwangsmaßnahmen; Rechtsschutzbedürfnis bei Grundrechtseingriffen durch kurz- und langfristige strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    JGG § 72 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 72 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03
    Die Funktionenteilung zwischen der Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit lässt es nämlich nicht zu, dass ein Beschwerdeführer, der von einem seiner Natur nach alsbald erledigten Eingriff schwerwiegend im Schutzbereich eines individuellen Grundrechts betroffen ist, erst und nur im Wege der Verfassungsbeschwerde effektiven Grundrechtschutz einfordern kann (BVerfG NJW 1997, 2163, 2164; NJW 1998, 2131, 2132).

    Vor diesem Hintergrund bedarf es von Verfassungs wegen zwar einer nachträglichen fachgerichtlichen Kontrolle angeordneter Wohnungsdurchsuchungen (BVerfG NJW 1998, 2131; BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG StV 1997, 505); eine solche kann auch für Beschlagnahmeanordnungen in Betracht kommen (vgl. dazu BVerfG NJW 1999, 273) und wird bei ihrer Natur nach kurzzeitigen strafprozessualen Anordnungen anzunehmen sein, zu denen dem Betroffenen wegen der Natur dieser Maßnahmen nicht vorab rechtliches Gehör gewährt worden ist und die mit erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit und in die persönliche Freiheit verbunden sind (etwa Vorführungen, Festnahmen und Verhaftungen, aber auch Freiheitsentziehungen zur Durchsetzung eines Platzverweises: BVerfG StV 1999, 295).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03
    Die Funktionenteilung zwischen der Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit lässt es nämlich nicht zu, dass ein Beschwerdeführer, der von einem seiner Natur nach alsbald erledigten Eingriff schwerwiegend im Schutzbereich eines individuellen Grundrechts betroffen ist, erst und nur im Wege der Verfassungsbeschwerde effektiven Grundrechtschutz einfordern kann (BVerfG NJW 1997, 2163, 2164; NJW 1998, 2131, 2132).

    Vor diesem Hintergrund bedarf es von Verfassungs wegen zwar einer nachträglichen fachgerichtlichen Kontrolle angeordneter Wohnungsdurchsuchungen (BVerfG NJW 1998, 2131; BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG StV 1997, 505); eine solche kann auch für Beschlagnahmeanordnungen in Betracht kommen (vgl. dazu BVerfG NJW 1999, 273) und wird bei ihrer Natur nach kurzzeitigen strafprozessualen Anordnungen anzunehmen sein, zu denen dem Betroffenen wegen der Natur dieser Maßnahmen nicht vorab rechtliches Gehör gewährt worden ist und die mit erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit und in die persönliche Freiheit verbunden sind (etwa Vorführungen, Festnahmen und Verhaftungen, aber auch Freiheitsentziehungen zur Durchsetzung eines Platzverweises: BVerfG StV 1999, 295).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03
    Vor diesem Hintergrund bedarf es von Verfassungs wegen zwar einer nachträglichen fachgerichtlichen Kontrolle angeordneter Wohnungsdurchsuchungen (BVerfG NJW 1998, 2131; BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG StV 1997, 505); eine solche kann auch für Beschlagnahmeanordnungen in Betracht kommen (vgl. dazu BVerfG NJW 1999, 273) und wird bei ihrer Natur nach kurzzeitigen strafprozessualen Anordnungen anzunehmen sein, zu denen dem Betroffenen wegen der Natur dieser Maßnahmen nicht vorab rechtliches Gehör gewährt worden ist und die mit erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit und in die persönliche Freiheit verbunden sind (etwa Vorführungen, Festnahmen und Verhaftungen, aber auch Freiheitsentziehungen zur Durchsetzung eines Platzverweises: BVerfG StV 1999, 295).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03
    Zwar garantiert Artikel 19 Abs. 4 GG dem von erledigten strafprozessualen Maßnahmen Betroffenen effektiven Rechtsschutz in dem Sinne, dass er einen Anspruch auf wirksame gerichtliche Kontrolle derartiger Maßnahmen besitzt; tatsächliche Umstände dürfen daher ein von der jeweils einschlägigen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88, 99).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03
    Vor diesem Hintergrund bedarf es von Verfassungs wegen zwar einer nachträglichen fachgerichtlichen Kontrolle angeordneter Wohnungsdurchsuchungen (BVerfG NJW 1998, 2131; BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG StV 1997, 505); eine solche kann auch für Beschlagnahmeanordnungen in Betracht kommen (vgl. dazu BVerfG NJW 1999, 273) und wird bei ihrer Natur nach kurzzeitigen strafprozessualen Anordnungen anzunehmen sein, zu denen dem Betroffenen wegen der Natur dieser Maßnahmen nicht vorab rechtliches Gehör gewährt worden ist und die mit erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit und in die persönliche Freiheit verbunden sind (etwa Vorführungen, Festnahmen und Verhaftungen, aber auch Freiheitsentziehungen zur Durchsetzung eines Platzverweises: BVerfG StV 1999, 295).
  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03
    Vor diesem Hintergrund bedarf es von Verfassungs wegen zwar einer nachträglichen fachgerichtlichen Kontrolle angeordneter Wohnungsdurchsuchungen (BVerfG NJW 1998, 2131; BVerfG NJW 1997, 2163; BVerfG StV 1997, 505); eine solche kann auch für Beschlagnahmeanordnungen in Betracht kommen (vgl. dazu BVerfG NJW 1999, 273) und wird bei ihrer Natur nach kurzzeitigen strafprozessualen Anordnungen anzunehmen sein, zu denen dem Betroffenen wegen der Natur dieser Maßnahmen nicht vorab rechtliches Gehör gewährt worden ist und die mit erheblichen Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit und in die persönliche Freiheit verbunden sind (etwa Vorführungen, Festnahmen und Verhaftungen, aber auch Freiheitsentziehungen zur Durchsetzung eines Platzverweises: BVerfG StV 1999, 295).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1991 - 2 Ws 287/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03
    Die Beschwerden sind damit prozessual überholt, zumal immer nur die zeitlich gesehen letzte Entscheidung zur Haftfortdauer bzw. Fortdauer der Unterbringung angefochten werden kann (ständige Rechtsprechung der Strafsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts; vgl. etwa Beschluss des 2. Senats vom 6. Juli 1999 - Az: 2 Ws 194/99 - vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1992, 399).
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